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Lizenz

TopTurnier Lizenzbestimmungen
1. Lizenz
Stephan Rath Software gibt dem Erwerber ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die im TopTurnier-Paket enthaltene Software. Das Nutzungsrecht ist grundsätzlich beschränkt auf maximal zwei Einzelcomputer. Die Software darf auf mehreren Rechnern des Erwerbers installiert werden, wenn sichergestellt ist, daß zu einer Zeit nur mit maximal zwei Kopien der Software gearbeitet wird.
Bei Einsatzszenarien mit gleichzeitiger Nutzung von TopTurnier auf mehr als zwei Computern kann auf Nachfrage eine erweiterte Lizenznutzung ermöglicht werden. Bitte kontaktieren Sie uns dazu.

Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf Veranstaltungen und deren Vor- bzw. Nachbearbeitung, bei denen der Erwerber (Verein, Tanzschule, Firma oder Verband) als Veranstalter oder Ausrichter auftritt.

Ist der Erwerber eine Einzelperson, so ist das Nutzungsrecht auf diejenigen Veranstaltungen beschränkt, bei denen der Erwerber als offizieller Turnierleiter, Beisitzer oder Protokollführer bestellt wurde.

Wurde die Lizenz für eine Veranstaltung ausgestellt, so ist das Nutzungsrecht auf diese eine Veranstaltung beschränkt.

In einigen Verbänden wird TopTurnier ausschließlich als 365-Tage-Lizenz (TopTurnier-365) angeboten. Dies bedeutet, dass die erteilte Lizenz für den Lizenznehmer (Verein, Tanzschule, Verband, Firma, Einzelperson) die Nutzung für exakt ein Jahr ermöglicht. Wird die Lizenz danach nicht erneuert, erlischt die Nutzungsmöglichkeit.
Auch bei TopTurnier-365 gelten die oben genannten Nutzungbedingungen für Vereine, Tanzschulen, Firmen oder Verbände bzw. für Einzelpersonen.

ADTV/DAT/DTA/DTHO/IDO/SDF-Edition:
Bei den genannten Editionen werden grundsätzlich keine Personenlizenzen vergeben.
Bei Lizenzmißbrauch behält sich Stephan Rath Software das Recht vor, angefragte Veranstaltungen nicht freizuschalten.

2. Urheberrecht
Die Software ist Eigentum von Stephan Rath Software und ist durch Urheberrechtsgesetze und andere Rechtsvorschriften geschützt. Die in der Software gespeicherten Urheberrechtsvermerke, Seriennummern und Erwerberidentifikationen dürfen nicht verändert werden.

3. Übertragbarkeit
Der Erwerber besitzt ein persönliches Nutzungsrecht. Es kann nicht auf Dritte übertragen werden. Wiederverkauf ist nicht gestattet.

4. Weitere Beschränkungen
Der Erwerber darf die Software weder vermieten noch verleihen. Dekompilieren, Disassemblieren und Verändern der Software ist nicht gestattet.

5. Haftung
Die Software ist nach dem Stand der Technik auf Korrektheit geprüft. Stephan Rath Software haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die durch die Benutzung der Software entstehen, selbst wenn Stephan Rath Software von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Auf jeden Fall ist die Haftung von Stephan Rath Software auf den Betrag beschränkt, den der Erwerber tatsächlich für die Nutzung der Software bezahlt hat. Dieser Ausschluß gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten Stephan Rath Software verursacht werden. Es wird keine Garantie für die Richtigkeit des Inhalts von Handbuch, Hilfesystem oder sonstigen Beschreibungen übernommen. Da sich Fehler, trotz aller Bemühungen, nicht vollständig vermeiden lassen, ist Stephan Rath Software für Hinweise und Verbesserungsvorschläge jederzeit dankbar.

Stand: 1.01.2024